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Maßnahmen zur Integration

Eine Ausbildung hilft dabei, junge Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in die Gesellschaft zu integrieren und in Deutschland anzukommen. Bund und Länder haben neue Unterstützungsstrukturen geschaffen und bestehende Maßnahmen erweitert.

Ausbilder erklärt Auszubildender schriftlichen Vorgang in Handwerksunternehmen
© iStock, monkeybusinessimages

Förderinstrumente

Immer mehr junge Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund finden ihren Weg in eine Ausbildung. Dazu tragen vielfältige Unterstützungsangebote für Unternehmen und Jugendliche auf Bundes- und Landesseite bei. Die Förderinstrumente helfen dabei, dass die jungen Menschen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.

Grundsätzlich stehen alle Förderinstrumente wie Assistierte Ausbildung (AsA flex), VerAplus, Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Geflüchteten und Neuzugewanderten offen. Sie können – mit Ausnahme der Berufseinstiegsbegleitung – entweder vom Unternehmen mit Einverständnis des Jugendlichen beantragt werden oder von dem Jugendlichen selbst.

Neben den Förderinstrumenten auf Bundesseite haben auch die Länder Maßnahmen für Neuzugewanderte entwickelt oder bestehende Instrumente angepasst.

Landesvariante "Assistierte Ausbildung Brandenburg"

Das Land Brandenburg bietet beispielsweise mit dem Landesprogramm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ einer erweiterten Zielgruppe Zugang zu den Unterstützungsleistungen der Assistierten Ausbildung. Voraussetzungen sind eine zumindest absehbare Ausbildungsreife und Interesse an einer Ausbildung. Auch steht die Förderung aus Mitteln des Landes Brandenburg den bisher von der Förderung ausgeschlossenen Auszubildenden in der einjährigen, landesrechtlich geregelten Altenpflegehilfe- und Krankenpflegehilfe-Ausbildung offen sowie den Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege.

"Zukunftschance assistierte Ausbildung" in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt nutzt die Möglichkeit nach § 130 SGB III Absatz 8, die Assistierte Ausbildung landesspezifisch anzupassen. Mit der Maßnahme „Zukunftschance assistierte Ausbildung“ (ZaA) hat das Land den förderfähigen Personenkreis um junge Menschen mit „besonderen Lebensumständen“ erweitert. Auch weitere Zielgruppen, darunter Alleinerziehende und junge Menschen, die Angehörige pflegen, sowie Jugendliche mit Migrations- und Fluchthintergrund erhalten durch das Instrument eine besondere Unterstützung. Die Koordinierung des Instrumentes übernehmen die Kammern.

Neben den Förderinstrumenten gibt es weitere Maßnahmen und Angebote, die Unternehmen und junge Menschen während der Ausbildung unterstützen.

KAUSA – Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration

Deutschlandweit gibt es in fast allen Bundesländern KAUSA-Projekte. Sie sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Migrationshintergrund, die sich für das Thema duale Ausbildung interessieren. Ihr Ziel ist es, die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu erhöhen, junge Menschen und ihre Eltern über die berufliche Ausbildung zu informieren, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund für die Berufsausbildung zu gewinnen. Insbesondere Selbstständige sollen zum Einstieg in die Ausbildung beraten und bei Bedarf bei der Durchführung begleitet werden. Zudem sollen alle kleinen und mittleren Unternehmen dafür gewonnen werden, mehr Jugendliche mit Migrationshintergrund und junge Geflüchtete auszubilden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die KAUSA-Projekte sowie die projektbegleitende Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA) im Kontext der Initiative Bildungsketten.

Informationen zu den KAUSA-Projekten finden Sie in der Bildungsketten-Projektlandkarte.

Eingliederungszuschuss

Unternehmen, die Personen einstellen, deren Vermittlung erschwert ist, können einen Eingliederungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Der Zuschuss dient, sofern notwendig, zur beruflichen Eingliederung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. In welcher Höhe und Dauer der Zuschuss gewährt wird, wird von Fall zu Fall entschieden.

Links

Bildungsketten-Projektlandkarte: KAUSA-Projekte

Themenseite "Integration in Ausbildung und Beruf"

Downloads

Faktenblatt zum Thema "KAUSA-Servicestellen"

Flyer Eingliederungszuschuss

Expertise "Migrantische Ökonomie", Institut für Mittelstandsforschung / Universität Mannheim