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Nordrhein-Westfalen

„Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf (KAoA) in NRW“ ist die Landesinitiative, um junge Menschen bestmöglich bei der Ausbildungs- und Studienwahl zu unterstützen. Die Umsetzung von KAoA erfolgt in vier zentralen Handlungsfeldern: Berufliche Orientierung, Übergang von der Schule in den Beruf, die Attraktivität der dualen Ausbildung und Kommunale Koordinierung. Mit KAoA hat NRW ein landesweit verbindliches, strukturiertes, geschlechtersensibles und inklusives Gesamtsystem von der Schule in Ausbildung und Studium eingeführt. Mit der neuen Bildungsketten-Vereinbarung schließt das Land gemeinsam mit dem Bund Förderlücken. So will das Land in verschiedenen Handlungsfeldern Digitalisierungsprojekte anstoßen und entwickeln insbesondere in der Beruflichen Orientierung.

Projektbeschreibung

Bildungsketten-Vereinbarung

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Nordrhein-Westfalen

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Nordrhein-Westfalen: Anlage 1

Berufliche Orientierung

Schülerinnen und Schüler sollen künftig in NRW stärker hybride und digitale Angebote zur Beruflichen Orientierung nutzen können. Das Land plant beispielweise, landesweit eine Online-Lernplattform zu etablieren, die digitale Praxiseinblicke in Berufe ermöglichen soll. Schülerinnen und Schülern erhalten dadurch einen digitalen, didaktisch aufbereiteten Einblick in verschiedene Berufsfelder. Das neue Vorhaben soll langfristig dazu beitragen, das Berufswahlspektrum der Jugendlichen zu erweitern.

KAoA extra

Eltern sind im Berufsorientierungsprozess der Kinder zentrale Ansprechpartner. Dem trägt das Pilotprojekt KAoA-extra Rechnung. Eltern und Erziehungsberechtigte lernen zentrale Bausteine von KAoA im Prozess der Beruflichen Orientierung kennen. In vier bis fünf Stunden können sie typische Aufgaben aus der Potenzialanalyse mit simulierter Auswertung kennenlernen, erhalten Einblicke in die Berufsfelderkundung und Praxiskurse. Sie werden über die Möglichkeiten des deutschen Berufsbildungssystems informiert und wie sie sich mit ihren Kindern darüber austauschen können. Zielgruppe sind Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 8 in Gymnasien, Haupt-, Sekundar-/Gesamtschulen und Realschulen. In der Modellphase findet das Angebot in allen fünf Regierungsbezirken ausschließlich an ausgewählten Schulen statt und ist auf eine konkrete Anzahl an Plätzen begrenzt. Die Teilnahme ist auf je ein Elternteil bzw. einen Erziehungsberechtigten beschränkt.  Zertifizierte Träger bieten das Angebot an den entsprechenden Schulen an und führen in ihren Einrichtungen KAoA-extra vor Ort durch.

Ausbildung

Berufseinstiegsbegleitung NRW

Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erreichen des allgemeinbildenden Schulabschlusses und beim Übergang in eine Berufsausbildung haben werden, bietet die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Unterstützung. Sie beginnt ab dem zweiten Halbjahr der Vorabgangsklasse allgemeinbildender Schulen, die zum Förder-, Haupt-, Mittleren oder gleichwertigen Schulabschluss führen. Junge Menschen können bis zu sechs Monate in die Berufsausbildung hinein durch die Maßnahme individuell begleitet werden. Sollte ein nahtloser Übergang nicht gelingen, erhalten die jungen Menschen im Übergangsbereich bis zu 18 Monate Unterstützung.

Die Finanzierung wird jeweils zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesagentur für Arbeit getragen.

Ausbildungsprogramm NRW

Das „Ausbildungsprogramm NRW“ unterstützt seit 2018 die Ausbildung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt. Unternehmen, die für diese Zielgruppe zusätzliche Ausbildungsplätze anbieten, erhalten in den ersten beiden Jahren aus Landes- und EU-Mitteln einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Für die individuelle Unterstützung der Betriebe und Auszubildenden finanziert das Land zusätzlich eine begleitende Betreuung durch einen zertifizierten Bildungsträger. Bis zu 1.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsstätten sollen so geschaffen werden. Seit Mitte 2023 fördert NRW über das landesweite Programm „Ausbildungswege NRW“ unversorgte, ausbildungsinteressierte junge Menschen. Zugleich erhalten Betriebe Unterstützung bei der Besetzung ihrer freien Ausbildungsstellen. Jährlich stehen hierfür insgesamt rund 17 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landeshaushalt bereit.

Inklusion

KAoA Star

KAoA-STAR unterstützt junge Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe beim Übergang in den Beruf. Zentrale Berufsorientierungselemente werden behinderungsspezifisch umgesetzt. Die jungen Menschen können ab dem drittletzten Schulbesuchsjahr bei der Berufswegeplanung einschließlich Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen und Praktika durch sogenannte Case Manager der Integrationsfachdienste begleitet werden. Die Case-Manager der Integrationsfachdienste arbeiten dabei in den Schulen mit den jungen Menschen, ihren Eltern und den Lehrkräften eng zusammen. Die Maßnahmen soll die Chancen der jungen Menschen beim Berufseinstieg verbessern und eine betriebsnahe Beschäftigung oder Ausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt ermöglichen.