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Schleswig-Holstein

Das Land hat 2021 erstmals eine Bund-Land-BA-Vereinbarung in der Initiative Bildungsketten zum Übergang Schule – Beruf geschlossen. Grundlage ist der Erlass „Landeskonzept Berufliche Orientierung an den weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein“, das im Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Es bildet den gemeinsamen Rahmen für die Berufliche Orientierung in den (Landes-) Förderzentren, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.

Projektbeschreibung

Bildungsketten-Vereinbarung

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Schleswig-Holstein

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Schleswig-Holstein: Anlage 1

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Schleswig-Holstein: Anlage 2

Wesentliche Eckpunkte sind

  • verbindliche Systematik für die Berufliche Orientierung als individueller Prozess (fünf Phasen der Beruflichen Orientierung, Rahmenvorgaben für die Umsetzung der aufeinander aufbauenden Maßnahmen in den Jahrgangsstufen);
  • die Einführung des Stärken-Parcours als verbindliche Kompetenzfeststellung für alle Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe aller Gemeinschaftsschulen (seit Schuljahr 2021/2022) und der Förderzentren (ab Schuljahr 2022/2023);
  • die qualitative und quantitative Stärkung der Berufsfelderprobung an den Gemeinschaftsschulen und (Landes-)Förderzentren durch eine deutliche Erhöhung der bereitgestellten Landesmittel. Die Träger sollen eine dem Berufsorientierungsprogramm (BOP) entsprechende Bandbreite an Berufsfeldern anbieten und es sollen mehr Schülerinnen und Schüler an der Berufsfelderprobung teilnehmen;
  • verbindliche Regelungen zu den Praktika;
  • verbindliche Regelungen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen und Behörden, Jugendberufsagenturen und anderen Partnern;
  • verbindliche Regelungen zur frühen und systematischen Einbindung der Eltern in die Berufliche Orientierung.

Berufliche Orientierung

In Schleswig-Holstein markiert der Stärken-Parcours in den Gemeinschaftsschulen den Einstieg in die Berufliche Orientierung. Schülerinnen und Schüler der 7. Jahrgangsstufe an Gemeinschaftsschulen lernen auf spielerische Art ihre Stärken und Kompetenzen kennen. Dieses handlungs- und stärkenorientierte Angebot soll dazu anregen, sich mit dem eigenen Ausbildungs- und Lebensweg auseinanderzusetzen. Unabhängig vom Geschlecht erfahren Mädchen und Jungen mehr über ihre Alltagsstärken. Zu insgesamt sieben Stärkenbereichen erhalten die Teilnehmenden eine individuelle Rückmeldung und Hinweise auf mögliche passende Berufsfelder. Der Parcours ergänzt die Potenzialanalyse und bereitet auf die Berufsfelderprobung vor. Das Projekt wird seit dem Schuljahr 2020/2021 für die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein umgesetzt. Ab Schuljahr 2022/2023 können auch Schülerinnen und Schülern der Förderzentren teilnehmen.

Mit der Landes-Berufsfelderprobung können Schülerinnen und Schüler in der 8. Jahrgangsstufe ihre Neigungen und Talente erproben. Zur Auswahl stehen verschiedene Berufsfelder. Die Erprobung findet in Werkstätten bei Bildungsträgern, Bildungszentren oder Berufsbildenden Schulen sowie Regionalen Berufsbildungszentren statt. In aufbauenden Praktika können die jungen Menschen ihre Berufswünsche mit der Praxis überprüfen. Die Berufsfelderprobung baut auf den Ergebnissen von Stärken-Parcours und Potenzialanalyse bzw. Reflexionsgespräch auf.

Ergänzend zum Stärken-Parcours testet Schleswig-Holstein in einem Modellvorhaben, wie sich individuelle Reflexionsgespräche zur Beruflichen Orientierung umsetzen lassen. Die Gespräche haben eine einheitliche Struktur, dauern etwa eine Stunde und erfolgen vor der Berufsfelderprobung. Dabei werden die Ergebnisse von Stärken-Parcours, schulischer Beruflicher Orientierung sowie eigene Erfahrungen und Interessen mit den Schülerinnen und Schülern reflektiert.

Am Ende der Jahrgangsstufe 7 entscheiden die Schulen, welche Schülerinnen und Schüler in einer flexiblen Übergangsphase auf den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss ESA vorbereitet werden. Die Schülerinnen und Schüler können die Jahrgänge 8 und 9 dort in drei Jahren durchlaufen, so intensiver gefördert werden und in Praktika mehr betriebspraktische Erfahrungen sammeln. Die intensive Förderung in den Lerngruppen der flexiblen Übergangsphasen wird auch dadurch erreicht, dass das Land höhere Lehrerkapazitäten sicherstellt.

Zudem werden in vielen flexiblen Übergangsphasen auch die Coaching-Fachkräfte des Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) eingesetzt, um die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Mit dem Handlungskonzept STEP wird ein erfolgreicher Übergang von der Schule in die Ausbildung durch Potenzialanalyse und Coaching von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ab der 8. Jahrgangsstufe an Gemeinschaftsschulen und Förderzentren gefördert. Das Handlungskonzept STEP wird in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Plus 2021 – 2027 (ESF Plus) durch die EU und das Land Schleswig-Holstein finanziert. Das Handlungskonzept STEP ist ein eigenständiges Förderinstrument und ergänzt die Berufliche Orientierung an den Schulen im Übergang Schule – Beruf.

Regionale Koordinierung

In den Kreisen und kreisfreien Städten koordinieren die Kreisfachberaterinnen und -berater Berufliche Orientierung (für die Gemeinschaftsschulen und (Landes-)Förderzentren) und die Koordinatorinnen und Koordinatoren Schule-Wirtschaft/Berufliche Orientierung (für die Gymnasien und die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe) im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein die regionale Berufliche Orientierung. Sie sind vor allem für die Schulen sowie für die Arbeitsagenturen, die Kammern, Verbände und Unternehmen die regionalen Ansprechpersonen in allen wesentlichen Fragen der Berufliche Orientierung. Die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater Berufliche Orientierung sind den Schulämtern als untere Schulaufsicht direkt zugeordnet und nehmen die Fachaufsicht in der Beruflichen Orientierung gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten wahr.

Übergang Schule – Beruf 

In Schleswig-Holstein soll sich der Übergang Schule – Beruf für junge Menschen weiter verbessern. Unter dem Dach von Jugendberufsagenturen unterstützt das Land die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Jugendberufsagenturen vereinen die Rechtskreise des SGB II (Grundsicherung), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) und SGB IX (Eingliederungshilfe für Jugendliche mit Behinderung) mit den regionalen Schulaufsichten bzw. den allgemein bildenden Schulen, den Förderzentren und berufsbildenden Schulen, Regionalen Berufsbildungszentren vor Ort. In zehn Kreisen und kreisfreien Städten sind bereits 20 Arbeitsstandorte vertreten. Geplant ist, weitere Standorte einzurichten. Die allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie die Förderzentren sind von Beginn an beim Aufbau eingebunden.

Um die Qualität von Maßnahmen und Förderinstrumenten am Übergang Schule – Beruf zu sichern, hat das Land das Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) gegründet. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise, die berufliche Bildung zu steuern, Zuständigkeiten zu konzentrieren und die maßgeblichen Akteurinnen und Akteure in einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenzubringen.

Ausbildung

Jungen Menschen mit multiplen Problemlagen fällt es oft schwerer, aus eigener Kraft eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Es besteht die Gefahr, dass diese Menschen auf Dauer ohne vollqualifizierende Ausbildung bleiben und der Gesellschaft als potenzielle Fachkraft verloren gehen. Mit dem geplanten Modellvorhaben „Gebt Altbewerbern und Altbewerberinnen eine Chance!“ erhalten sie eine neue berufliche Perspektive. Ziel ist es, Möglichkeiten für eine Ausbildung zu eröffnen und den Umstieg von Arbeitslosigkeit, Nebenjobs oder ungelernten Helfertätigkeiten zu ermöglichen.

Das Projekt bildet die Schnittstelle zwischen Altbewerberinnen und Altbewerbern sowie Unternehmen. Die Unterstützung besteht aus zwei Bausteinen: Ein Einzelcoaching bereitet intensiv auf den Bewerbungsprozess vor, das Praktikum und den Übergang in Ausbildung vor. Im anschließenden Praktikum lernen die Teilnehmenden den betrieblichen Alltag, Berufliche Inhalte und Rahmenbedingungen wie Betriebsklima, Arbeitsorte und Arbeitsabläufe kennen. Unternehmen profitieren, indem sie beispielsweise länger unbesetzte Ausbildungsstellen wiederbesetzen können. Das Projekt soll auch auf andere Länder übertragen werden.

Inklusion

Schleswig-Holstein legt großen Wert auf Inklusion in der Beruflichen Orientierung. Jugendliche mit Schwerbehinderung sollen sich selbstbestimmt für eine berufliche Beschäftigung entscheiden können – für eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Um dieses Ziel zu erreichen, geht das Land mit dem Modellvorhaben ÜSB-INKLUSIV (Übergang Schule – Beruf INKLUSIV) neue Wege. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung erhalten eine individuelle und frühzeitige Unterstützung an berufsbildenden Schulen. Die Begleitung erfolgt durch Fachkräfte der Integrationsfachdienste. Sie unterstützen beispielsweise bei der Berufswegeplanung sowie bei der Vorbereitung und Begleitung von Praktika in Absprache mit den Lehrkräften der beruflichen Schulen. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Berufsfelder und Arbeitsbereiche kennen. Das Projekt ÜSB-INKLUSIV ist mit dem Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) in Schleswig-Holstein verzahnt, das sich an benachteiligte Schülerinnen und Schüler der Flexiblen Übergangsphasen richtet sowie an Jugendliche mit körperlichen und anderen Schwerbehinderungen.