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Brandenburg

Möglichst allen jungen Menschen soll nahtlos der Übergang von der Schule in den Beruf gelingen. Brandenburg hat mit dem Konzept Übergang Schule – Beruf eine wichtige Grundlage für eine systematische Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf geschaffen. Brandenburg legt dabei den Schwerpunkt auf vier Handlungsfelder: Verantwortungsstrukturen im Übergang Schule – Beruf etablieren, Berufs- und Studienorientierung fördern, Angebote für Jugendliche mit Startschwierigkeiten und Wege nach dem Schulabschluss aufzeigen. Dazu trägt auch die Bund-Länder-Vereinbarung mit Brandenburg mit verschiedenen Maßnahmen bis 2026 bei.

Projektbeschreibung

Bildungsketten-Vereinbarung

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg: Anlage 1

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg: Anlage 2

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg: Anlage 3

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg: Anlage 4

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg: Anlage 5

Bildungsketten-Vereinbarung ab 2021 Brandenburg: Anlage 6

Berufliche Orientierung

Potenzialanalyse / Projektstelle Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse bildet für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 den Anfang des Berufsorientierungsprozesses. Durch eine zielgruppengerechte, qualitative Anpassung der Potenzialanalyse können seit 2023 auch berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz haben und an keiner berufsvorbereitenden Maßnahme der BA teilnehmen, das Instrument nutzen.

Zur Koordinierung, Begleitung, Qualitätssicherung und administrativen Betreuung der Potenzialanalyse ist die Projektstelle Potenzialanalyse Brandenburg im Projektverbund „Kooperation in Brandenburg“ (kobra.net) eingerichtet worden. Gefördert werden die landeseigene Potenzialanalyse und die Projektstelle durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Praxislernen / Koordinierungsstelle Praxislernen

Mit dem Praxislernen gibt es im Land Brandenburg ein erfolgreich erprobtes Unterrichtskonzept, das die praktische Tätigkeit in realen Lebens- und Arbeitssituationen mit dem schulischen Lernen verbindet. Das Praxislernen ist eine besondere Form des fächerverbindenden Unterrichts, der zeitweise in Einrichtungen außerhalb der Schule stattfinden kann. Durch das Praxislernen können Schülerinnen und Schüler im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eigene praxisnahe Erfahrungs- und Lebensbezüge erweitern und vertiefen.

Die beim „Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V.“ angesiedelte Koordinierungsstelle Praxislernen begleitet die Durchführung des Instruments an den Schulen, fördert den Austausch und berät interessierte Schulen bei der Entwicklung und Erarbeitung eines schuleigenen Unterrichtskonzepts zum Praxislernen.

Übergang Schule – Beruf

Landesprogramm „Türöffner: Zukunft Beruf“

Junge Menschen dabei zu unterstützen, ihre Ausbildung abzuschließen oder sie fit für eine Ausbildung zu machen - das sind Ziele des Landesprogramms „Türöffner: Zukunft Beruf“. An den Oberstufenzentren (OSZ) Brandenburgs sollen diese Ziele u.a. mit OSZ-Projekten erreicht werden. Zudem können sich Schülerinnen und Schüler bei allen Themen rund um die Ausbildung an die lokalen Koordinierungsstellen (LOK) an den OSZ wenden. Von dort werden sie direkt zu passenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten in ihrer Region gelotst. Die LOK sind fester Netzwerkpartner für die regionalen Akteure am Übergang Schule – Beruf und stellen auch Informationen für Lehrkräfte, Arbeitgeber und Eltern bereit. Seit Oktober 2016 besteht das Programm. Die Lokalen Koordinierungsstellen wie auch das Begleitprogramm werden durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Brandenburg finanziert.

Assistierte Ausbildung Brandenburg

Das Landesprogramm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ unterstützt junge Menschen und Betriebe vor sowie während der Ausbildung individuell. Das Programm leistet beispielsweise Hilfestellungen in lebenspraktischen Fragen (u. a. Wohnen und Mobilität betreffend), stärkt psychosoziale Ressourcen und unterstützt im Bereich der Berufsorientierung sowie der Kompetenzvermittlung. Das besondere Merkmal des Landesprogramms liegt in der flächendeckenden und zeitlich flexiblen Umsetzung der Phase 1 der Assistierten Ausbildung. Darüber hinaus können ergänzend zur Förderung des Bundes auch Auszubildende in landesrechtlich geregelten Helferausbildungen das Landesprogramm wahrnehmen.

Ausbildung

Servicestelle Verbundausbildung

Bei der Verbundausbildung bilden Betriebe gemeinsam mit anderen Unternehmen oder einem übergeordneten Bildungsträger Auszubildende aus. Ausbildungsinhalte, die von einem Betrieb nicht angeboten werden können, können im Verbund bei einem anderen Betrieb umgesetzt werden. Das Land Brandenburg fördert im Rahmen des „Programms zur Qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV) neu eingerichtete „Servicestellen Verbundausbildung“. Diese beraten Betriebe und junge Menschen zu Verbundausbildung. Auch neue Formate der Zusammenarbeit in den Regionen und Branchen werden erprobt, um passgenaue Ausbildungsplatzangebote anbieten zu können. Ziel ist es, die Einmündung unversorgter junger Menschen in (Verbund-)Ausbildung zu verbessern.

Inklusion

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sollen durch eine frühzeitige und systematische Berufliche Orientierung im Sinne der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention die Zugangschancen zum allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Die Potenzialanalyse ist dafür ein wichtiger Baustein.

In Brandenburg wurde nach Abschluss der Bundesinitiative „Initiative Inklusion“ das Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung bzw. Gleichgestellte, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“ mit den Kernelementen vertiefte Potenzialanalyse, Berufswegekonferenzen und Praktika, weiterentwickelt. Grundlage für die Umsetzung ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem MBJS, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, dem MSGIV sowie dem Landesamt für Soziales und Versorgung.